BAG – 4 AZR 272/11 | bag-urteil.com
Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen sowie von Raumausstattungen“ zugerechnet. Von daher kann es dahinstehen, ob – wie es das Landesarbeitsgericht erwogen hat – § 7 Nr. 2 RTV noch eine eigenständige Bedeutung für die Eingruppierung zukommt. 4 AZR 272/11 > Rn 30.