Bildungskarenz / Bildungsteilzeit - BiBer - Bildungs- …
2019-6-28 · Bildungskarenz. Für das Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen mit beruflichem Bezug im In- und Ausland kann man sich von seinem Arbeitsverhältnis für eine Dauer von 2 bis maximal 12 Monaten (innerhalb von 4 Jahren) freistellen lassen, ohne das bestehende Dienstverhältnis auflösen zu müssen.